Lösungen zu elektronischen Signaturen
In einer zunehmend digitalen Arbeitswelt sind papierbasierte Unterschriftenprozesse nicht nur ineffizient, sondern auch fehleranfällig.
Mit FP Sign, der digitalen Signaturlösung von FP Digital Business Solutions GmbH, bringen Sie Ihre Dokumentenprozesse auf ein zeitgemäßes Niveau – medienbruchfrei, rechtsverbindlich und direkt aus Ihrer gewohnten Arbeitsumgebung heraus.
Für Kanzleien und Steuerberater

Ob DATEV DMS oder Dokumentenablage – FP Sign integriert sich nahtlos in Ihre bestehende Infrastruktur. Der speziell entwickelte FP Sign DATEV Connector ermöglicht die direkte Übergabe von Dokumenten zur Signatur – ganz ohne Systemwechsel oder Formatbeschränkungen.
- Direkte Integration in DATEV – kein Export, kein Umweg
- Flexible Workflows – bestimmen Sie Reihenfolge und Beteiligte
- Rechtskonformität nach eIDAS – inklusive qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
- Datenschutz made in Germany – BSI-zertifizierte Rechenzentren
- Transparente Prozesse – jederzeit Überblick über den Signaturstatus
Für Unternehmen

Mit FP Sign unterschreiben Unternehmen Dokumente in Sekunden – sicher, mobil und ohne Papierkram. Ob vom Büro, von zu Hause oder unterwegs: Die digitale Signatur funktioniert auf jedem Gerät und spart Zeit, Aufwand und Ressourcen.
- Mobile Nutzung – jederzeit und überall
- Rechtsgültige Signatur – nach eIDAS-Standard
- Datenschutz und Sicherheit – DSGVO-konform, Server in Deutschland
- Einfache Bedienung – prüfen, klicken, signieren – fertig
Höchste Sicherheit – Made in Germany
FP Sign erfüllt die Anforderungen der europäischen eIDAS-Verordnung und nutzt ausschließlich deutsche Rechenzentren, zertifiziert vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). In Kooperation mit der Bundesdruckerei ermöglicht FP Sign die qualifizierte elektronische Fernsignatur – die höchste verfügbare Signaturstufe.
Typische Einsatzbereiche:
- Verträge, NDAs, Vollmachten
- Angebotsannahmen, Bescheide, Freigaben
- Jahresabschlüsse, siehe hierzu die 3.1.1 Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen Rz. 59
- Dokumente mit Schriftformerfordernis
Interesse? Wir beraten und gestalten.



